Vorstand
Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der Vorsitzende des Vereins und sein Stellvertreter.
Der Geschäftsführende Vorstand (§6 der Satzung) sind:

Vorsitzender

Stv. Vorsitzender

Schatzmeisterin

Schriftführer
Der Erweiterte Vorstand (§7 der Satzung) setzt sich aus dem Geschäftsführenden Vorstand und den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern zusammen.